Schienen- und Gleiserneuerung
Die DB Netz AG erneuert im Rahmen des Oberbauprogramms 2022 in der Zeit vom 04. - 31.03.2022 Schienen- und Gleise im Streckenabschnitt Deining-Seubersdorf, sowie vom 14.04. - 02.05.2022 der Strecke Parsberg-Seubersdorf.
Somit wird es zu Lärmbelästigungen auch während der Nachtzeit und an Wochenenden kommen.
Zur Sicherung der Beschäftigten wird ein durch die Berufsgenossenschaft vorgegebenes automatisches Warnsystem eingesetzt. Ein Verzicht darauf ist nicht zulässig und somit in dem o.g. Zeitraum mit starken Immissionen zu rechnen.
Wir sind jedoch bemüht, die Lärmbelästigung auf das jeweilige Mindestmaß zu reduzieren.
Eine Genehmigung für Nacht- und Wochenendarbeiten ist nicht erforderlich, da es sich bei dieser Maß-nahme um Arbeiten an Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes im Sinne des § 7 Abs.1 Satz 2 der 32. BImSchV handelt, welche von den Betriebszeitbeschränkungen des § 7 Abs.1 Satz 1 der 32. BIm-SchV ausgenommen sind. Eine Genehmigungspflicht von Sonn- und Feiertagsarbeit existiert ebenfalls nicht, da nach Art. 2 Abs. 3 Nr. 1 FTG die Verbote nach Abs. 1 und 2 im Bereich der Deutschen Bahn nicht gelten.