Nächtlicher Lärm
Im Rahmen des Oberbauprogramms 2023 der DB Netz AG finden in der Zeit vom 25.– 27.03.2023 auf der Strecke Deining-Seubersdorf in Batzhausen Restarbeiten statt.
Somit wird es zu Lärmbelästigungen auch während der Nachtzeit und an Wochenenden kommen.
Zur Sicherung der Beschäftigten wird ein durch die Berufsgenossenschaft vorgegebenes automatisches Warnsystem eingesetzt. Ein Verzicht darauf ist nicht zulässig und somit in dem o.g. Zeitraum mit starken Immissionen zu rechnen.
Wir sind jedoch bemüht, die Lärmbelästigung auf das jeweilige Mindestmaß zu reduzieren.
Eine Genehmigung für Nacht- und Wochenendarbeiten ist nicht erforderlich, da es sich bei dieser Maßnahme um Arbeiten an Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes im Sinne des § 7 Abs.1 Satz 2 der 32. BImSchV handelt, welche von den Betriebszeitbeschränkungen des § 7 Abs.1 Satz 1 der 32. BImSchV ausgenommen sind. Eine Genehmigungspflicht von Sonn- und Feiertagsarbeit existiert ebenfalls nicht, da nach Art. 2 Abs. 3 Nr. 1 FTG die Verbote nach Abs. 1 und 2 im Bereich der Deutschen Bahn nicht gelten.
Bereits vorab herzlichen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.