Infos zum PartyPass

Der PartyPass ist ein „Ersatzausweis“, der von Veranstaltern zur Umsetzung des Jugenschutzgesetzes einbehalten werden darf.

Der Partypass schließt eine Lücke, die das neue Personalausweisgesetz geschaffen hat: Die neuen Personalausweise dürfen nicht mehr einbehalten werden. Erschwerend kommt hinzu, dass auch keine Kopien der Ausweise mehr angefertigt werden dürfen.

Der PartyPass ist eine Hilfe dafür: Er kann (kostenlos) von www.partypass.de geladen und am PC ausgefüllt werden. Der PartyPass ermöglicht, in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis, den Einlass zu einer (Fest)-Veranstaltung  oder in eine Diskothek. Der Vorteil ist, dass der PartyPass an der Einlasskontrolle einbehalten werden darf, der Personalausweis seit Ende 2010 dagegen nicht mehr. Der Veranstalter weiß also ganz genau, wie viele Jugendliche zu welcher Zeit noch im Veranstaltungsraum sind.

Für die Eltern hat dies den Vorteil, dass bei Veranstaltungen mit dem PartyPass, ein wirkungsvolles Mittel zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes verwendet wird. Wir bitten Sie deshalb Ihre Kinder bei der Ausstellung des PartyPasses zu unterstützen!

Allerdings ist der PartyPass nicht mit einem Freibrief zu verwechseln. 
Bitte nehmen Sie Ihre Verantwortung als Eltern wahr und achten Sie darauf, was Ihr Kind macht, wo es hin geht und wie es zurück kommt. Wenn ein PartyPass nach dem Fest liegen bleibt, wird der Veranstalter diesen zur Gemeindeverwaltung bringen. Diese wird die Eltern anschreiben und darauf aufmerksam machen, dass der Verdacht eines Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz vorliegt.

Die PartyPass- AGBs (in Kurzform)

Nur wer den folgenden Nutzungsbedingungen zustimmt darf sich einen PartyPass erstellen (siehe auch www.partypass.de):

  • Der PartyPass stellt kein amtliches Personaldokument dar!
  • Nur ein vollständig ausgefüllter PartyPass mit einem persönlichen Bild (wenn möglich Passbild) wird anerkannt!
  • Mit dem Personalausweis und dem PartyPass kann man sich bei Veranstaltungen, die für Jugendliche unter 18 Jahren zugänglich sind, gegenüber dem Veranstalter ausweisen!
  • Der PartyPass wird bei der Eingangskontrolle hinterlegt und beim Verlassen der Veranstaltung, spätestens aber nach den vom Jugendschutzgesetz vorgegebenen Uhrzeiten, wieder abgeholt!
  • Ein mit falschen Daten ausgefüllter PartyPass wird vom Sicherheitspersonal an Ort und Stelle einbehalten und für alle sichtbar entwertet.