Feldgeschworene
Das Amt des Feldgeschworenen ist das älteste bekannte und noch erhaltene Ehrenamt in Bayern. Seit über 500 Jahren gibt es diesen Dienst, die Anfänge liegen sogar noch weiter zurück. Die Feldgeschworenen sind Hüter der Grenzen und Abmarkungen und unterstützen die Vermessungsämter bei Grundstücksvermessungen. Lange Zeit garantierten sie allein für die Richtigkeit der Grundstücksgrenzen. Sie wechseln beschädigte Grenzzeichen aus und führen Protokollbücher über ihre ausgeübten Tätigkeiten. Seit alters her schützen sie durch geheime Zeichen die eigenmächtige Versetzung von Grenzsteinen. Diese Zeichen sind die sogenannten Siebenerzeichen, auch bekannt als das Siebener Geheimnis, das nur mündlich an die Nachfolger weitergegeben wird. Diese Zeichen sind von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.
In einer Feldgeschworenen-Ordnung" von 1933 findet man alles Wissenswerte zu diesem Ehrenamt, wobei das Meiste aber auch heute noch gilt. So steht dort auch, dass sich beim Legen oder Untersuchen der geheimen Merkmale alle anderen privaten Anwesenden zu entfernen haben. Ebenso dürfen sich andere dienstlich Anwesende nicht in das Siebener Geheimnis einmischen. In jeder Gemeinde wurden und werden 4-7 Feldgeschworene aufgestellt, die vereidigt werden und ihr Amt auf Lebenszeit innehaben. Der Bürgermeister hat dafür zu sorgen, dass stets die festgesetzte Zahl vorhanden ist. Die Feldgeschworenen wählen einen Obmann aus ihrer Mitte. Ihr dienstliches Verhalten bei der Ausübung ihrer Pflicht soll stets gewissenhaft sein und sie dürfen sich nie von Parteirücksichten und eigenen Vorteilen leiten lassen. Ein Feldgeschworener darf den Dienst nicht ausüben, wenn er selbst oder ein Mitglied seines erweiterten Familienkreises als Grundeigentümer beteiligt ist. Für alle Tätigkeiten muss ein Protokollbuch geführt werden. Im Buch von 1898 steht folgender Eintrag: Der stattgefundene Flurumgang ergab keinen Anlass zu Beanstandungen. Vermarkungen kamen nicht vor. Die Feldgeschworenen bekommen für ihre Tätigkeit kein Gehalt, sondern erhalten nur eine festgesetzte Gebühr für ihren Dienst. 1865 bekam ein Ort unserer Gemeinde einen Brief des überwachenden Bezirksamtes. In diesem Schreiben wurde der Ort angeklagt, dass die in der Gebühren-Liste erwähnten Männer in der Feldgeschworenen-Liste nicht aufgeführt waren und somit auch nicht berechtigt wären Geld zu bekommen. Die Gemeinde musste Rechenschaft darüber ablegen, wie das passieren konnte und musste diesen Vorgang unverzüglich berichtigen, indem sie die Männer neu vereidigte und in die offizielle Feldgeschworenen-Liste aufnahm. 1929 kauften viele Gemeinden als Arbeitserleichterung Visierstäbe, weil das Vermessungsamt dazu geraten hatte. Bis Anfang 1980 hatten ausschließlich Männer dieses Ehrenamt inne. Als 1970 dieses Amt abgeschafft werden sollte, kämpften Landtagsabgeordnete für dessen Erhalt.
Die Eidesformel lautete 1933: Ich schwöre, den durch das Abmarkungsgesetz und die hierzu erlassenen Dienstanweisungen mir zugewiesenen Obliegenheiten stets genau und gewissenhaft nachzukommen, meines Amtes unparteiisch, nach bestem Wissen und Gewissen zu walten und das mir anvertraute Siebenergeheimnis zeitlebens treu zu bewahren. Der heutige Eid lautet ähnlich, ist aber nur etwas moderner formuliert:
Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen, gewissenhafte und unparteiische Erfüllung meiner Amtspflichten, Verschwiegenheit und zeitlebens Bewahrung des Siebenergeheimnisses. So wahr mir Gott helfe.
Berta Wienziers