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Gemeinde Deining
Schloßstr. 6
92364 Deining
Tel.: 09184-8300-0
Fax: 09184-8300-99
gemeinde@deining.de
Veröffentlicht seit 29.09.2014
Der Fördersteckbrief für das Erschließungsgebiet „Kumulationsgebiet Gemeinde Deining“ im Rahmen der Breitbandrichtlinie wurde auf der Internetseite des Bayerischen Breitbandzentrums veröffentlicht.
Deining, 29.09.2014
Gemeinde Deining
Alois Scherer, 1. Bürgermeister
Veröffentlicht seit 14.08.2014
Die Gemeinde Deining hat am 24.07.2014 den Zuwendungsbescheid durch Finanzminister Söder überreicht bekommen.
Deining, 08.08.2014
Gemeinde Deining
Alois Scherer, 1. Bürgermeister
Veröffentlicht seit 14.08.2014
Die Gemeinde Deining bestätigt, dass der Bundesnetzagentur vor Abschluss des Kooperationsvertrages mit dem ausgewählten Netzbetreiber der endgültige Entwurf des Vertrags über den Ausbau und Betrieb von Breitbandinfrastruktur schriftlich und vollständig am 25.10.2013 übermittelt wurde (vgl. Nr. 5.8 BbR).
Die Bundesnetzagentur hat binnen der gesetzten Frist von fünf Wochen zum Entwurf des Kooperationsvertrags Stellung genommen.
Die Stellungnahme der Bundesnetzagentur ist für die Gemeinde verbindlich und der Kooperationsvertrag wurde diesbezüglich durch die Gemeinde angepasst.
Deining, 08.08.2014
Gemeinde Deining
Alois Scherer, 1. Bürgermeister
Veröffentlicht seit 30.10.2013
Breitbandverbesserung; Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in dem von der Gemeinde Deining definierten Erschließungsgebiet im Rahmen der Richtlinien zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)
Nach Bekanntmachung des Auswahlverfahrens im Rahmen eines vorgeschalteten öffentlichen Teilnahmewettbewerbs und aufgrund der nachfolgenden Aufforderung zur Angebotsabgabe gingen bei der Gemeinde innerhalb der Angebotsfrist drei Angebote ein.
Auf der Grundlage der von einer Beratungsfirma vorgenommenen Angebotsauswertung hat der Gemeinderat am 22.10.2013 das Angebot der Telekom Deutschland GmbH ausgewählt. Es ist beabsichtigt, mit der Telekom Deutschland GmbH einen Kooperationsvertrag abzuschließen.
Dies gilt vorbehaltlich der Zustimmung der Bundesnetzagentur zum Kooperationsvertrag und der Bewilligung der staatlichen Förderung gem. Breitbandrichtlinie.
Der Kooperationsvertrag wurde am 28.10.2013 der Bundesnetzagentur zur Prüfung und Stellungnahme übersandt.
Deining, 28.10.2013
Gemeinde Deining
Alois Scherer, 1. Bürgermeister
Veröffentlicht seit 12.07.2013
Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem von der Gemeinde Deining definierten Erschließungsgebiet im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)
Deining, 04.07.2013
Gemeinde Deining
Alois Scherer, 1. Bürgermeister
Veröffentlicht seit 12.07.2013
Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen gemäß Breitbandrichtlinie (BbR) des Freistaates Bayern; Dokumentation nach Nr. 4.1.3 BbR zu weniger wettbewerbsverzerrenden Mitteln, ungenügenden Investitionen und hohen Marktzutrittsschranken in „schwarzen Flecken“ der Grundversorgung
Nach Nr. 4.1.3 BbR ist die Gemeinde Deining in Gebieten, die „schwarze Flecken“ der Grundversorgung sind, verpflichtet, im Rahmen des Förderverfahrens:
Die Gemeinde Deining kommt zu dem Ergebnis, dass ein Aus- bzw. Aufbau von NGA-Netzen im Erschließungsgebiet nicht mit weniger wettbewerbsverzerrenden Mitteln möglich erscheint. Begründung: Die Gemeinde hat keine eigenen TK-Unternehmen oder Stadtwerke, welche die Versorgung günstiger sicherstellen könnten; auch existiert kein im örtlichen Umfeld tätiger Energieversorger, der eine TK-Versorgung betreibt.
Die Gemeinde Deining hat zudem mit Schreiben vom 22.04.2013 und 26.06.2013 eine Anfrage an die Bundesnetzagentur gestellt. Die Bundesnetzagentur hat folgende Stellungnahmen abgegeben:
Link zu den Stellungnahmen der Bundesnetzagentur »
Die Gemeinde Deining ist nach dem Ergebnis der Bedarfsumfrage und der Markterkundung zu dem Schluss gekommen, dass die von den Netzbetreibern getätigten und geplanten Investitionen nicht ausreichen, um die Nachfrage zu befriedigen und es hohe Marktzutrittsschranken für eine NGA-Versorgung gibt. Begründung: Im Erschließungsgebiet befinden sich sieben kleine Ortsteile und der Kernort Deining. Die Entfernungen der einzelnen Ortsteile voneinander sind relativ groß und die Anzahl der Haushalte vergleichsweise gering. Dies ist offenbar die Ursache für die fehlende Rentabilität von Investitionen und führte dazu, dass für das Erschließungsgebiet kein Netzbetreiber einen eigenwirtschaftlichen Ausbau plant.
Deining, 04.07.2013
Gemeinde Deining
Alois Scherer, 1. Bürgermeister
Veröffentlicht seit 12.07.2013
Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen gemäß Breitbandrichtlinie (BbR) des Freistaates Bayern; Ergebnisanalyse und Dokumentation der Markterkundung aufgrund der Wiederholung des Markterkundungsverfahrens
Die Anbieterabfrage bzw. Markterkundung im Erschließungsgebiet gemäß Nr. 4.1.2 BbR wurde ab dem 13.03.2013 auf der Homepage der Gemeinde Deining veröffentlicht. Gleichzeitig wurde auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet-in-bayern.de des Breitbandzentrums mittels Link auf die Veröffentlichung auf der Gemeindehomepage hingewiesen. Weiter wurden die Netzbetreiber im Erschließungsgebiet individuell angeschrieben. Wegen einer fehlerhaften Darstellung in den Karten zur Veröffentlichung des Ergebnisses der Bedarfsermittlung wurde das Markterkundungsverfahren wiederholt und am 08.05.2013 nochmals wie dargestellt veröffentlicht.
Weder in der gesetzten ersten Frist bis 19.04.2013 noch in der Wiederholungsfrist bis 12.06.2013 teilte ein Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mit,
Nachdem weder aufgrund der Onlineabfrage noch aufgrund der individuellen Abfrage eine Ausbauerklärung von Netzbetreibern eingegangen ist, stellt die Gemeinde fest, dass die Markterkundung erfolglos geblieben ist.
Deining, 04.07.2013
Gemeinde Deining
Alois Scherer, 1. Bürgermeister
Veröffentlicht seit 08.05.2013
Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen gemäß Breitbandrichtlinie (BbR) des Freistaates Bayern; Wiederholung Markterkundungsverfahren
Mit Schreiben vom 08.03.2013, veröffentlicht auf der Gemeindehomepage seit 13.03.2013 mit Verlinkung auf dem zentralen Portal des Breitbandzentrums wurde das Markterkundungsverfahren durchgeführt. Sofern ein Netzausbau geplant ist, war zur Vorlage eines verbindlichen und detaillierten Projekt- und Zeitplans, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, eine Frist bis spätestens 19. April 2013 (Frist von 1 Monat) festgelegt worden. Wegen einer fehlerhaften Darstellung in den Karten zur Veröffentlichung des Ergebnisses der Bedarfsermittlung wird nun das Markterkundungsverfahren wiederholt:
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe – und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) dort wo er nicht marktgetrieben erfolgt.
Eine Bedarfsermittlung der Gemeinde Deining hat im Erschließungsgebiet insgesamt 22 Bedarfsmeldungen von Unternehmen i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) ergeben, davon 1 Unternehmen (i. S. UStG) mit einem Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream.
Die Gemeinde hat auf dieser Grundlage entsprechend der Lokalisierung dieses Bedarfs ein Erschließungsgebiet für den Aufbau eines NGA-Netzes festgelegt.
LINK Übersichtskarte und Detailkarten mit Ergebnis der Bedarfsermittlung »
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes im Erschließungsgebiet vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Gemeinde ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.
Die Gemeinde Deining bittet daher Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen,
Sofern ein Netzausbau geplant ist, bitten wir Sie einen verbindlichen und detaillierten Projekt- und Zeitplan, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, der Gemeinde bis spätestens 12. Juni 2013 (Frist von 1 Monat) zu übersenden. Im Projekt- und Zeitplan sind insbesondere Meilensteine in Zeitabständen von nicht länger als 6 Monaten so zu definieren, dass deren Einhaltung auf Nachfrage der Gemeinde kontrolliert werden kann. Kommt der private Investor diesen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach, kann die Gemeinde mit der Auswahl eines Netzbetreibers gemäß Nr. 4.3 BbR fortfahren.
Die Ergebnisse der Markterkundung werden auf der Gemeindehomepage veröffentlicht.
Deining, 30.04.2013
Gemeinde Deining
Alois Scherer, 1. Bürgermeister
Veröffentlicht seit 13.03.2013
Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen gemäß Breitbandrichtlinie (BbR) des Freistaates Bayern; Markterkundungsverfahren
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe – und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) dort wo er nicht marktgetrieben erfolgt.
Eine Bedarfsermittlung der Gemeinde Deining hat im Erschließungsgebiet insgesamt 23 Bedarfsmeldungen von Unternehmen i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) ergeben, davon 1 Unternehmen (i. S. UStG) mit einem Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream.
Die Gemeinde hat auf dieser Grundlage entsprechend der Lokalisierung dieses Bedarfs ein Erschließungsgebiet für den Aufbau eines NGA-Netzes festgelegt.
LINK Übersichtskarte und Detailkarten mit Ergebnis der Bedarfsermittlung (alt) »
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes im Erschließungsgebiet vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Gemeinde ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.
Die Gemeinde Deining bittet daher Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen,
Sofern ein Netzausbau geplant ist, bitten wir Sie einen verbindlichen und detaillierten Projekt- und Zeitplan, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, der Gemeinde bis spätestens 19. April 2013 (Frist von 1 Monat) zu übersenden. Im Projekt- und Zeitplan sind insbesondere Meilensteine in Zeitabständen von nicht länger als 6 Monaten so zu definieren, dass deren Einhaltung auf Nachfrage der Gemeinde kontrolliert werden kann. Kommt der private Investor diesen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach, kann die Gemeinde mit der Auswahl eines Netzbetreibers gemäß Nr. 4.3 BbR fortfahren.
Die Ergebnisse der Markterkundung werden auf der Gemeindehomepage veröffentlicht.
Deining, den 08.03.2013
Alois Scherer, 1. Bürgermeister
Veröffentlicht seit 13.03.2013, in korrigierter Form seit 02.05.2013
Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen gemäß Breitbandrichtlinie (BbR) des Freistaates Bayern; Veröffentlichung des Ergebnisses der Ist- und Bedarfsermittlung
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe – und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) dort wo er nicht marktgetrieben erfolgt.
Eine Bedarfsermittlung der Gemeinde Deining hat im Erschließungsgebiet insgesamt 22 Bedarfsmeldungen von Unternehmen i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) ergeben, davon 1 Unternehmen (i. S. UStG) mit einem Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream.
Die Gemeinde hat auf dieser Grundlage entsprechend der Lokalisierung dieses Bedarfs ein Erschließungsgebiet für den Aufbau eines NGA-Netzes festgelegt.
Das geplante Erschließungsgebiet mit Kennzeichnung der Standorte der Unternehmen mit Bedarf an den vorgenannten Übertragungsraten ist aus den beigefügten Karten ersichtlich:
Übersichtskarte und Detailkarten mit Ergebnis der Bedarfsermittlung »
Hinweis: Die mit Schreiben vom 08.03.2013 veröffentlichte Karte war fehlerhaft und wurde am 30.04.2013 (veröffentlicht ab 02.05.2013) korrigiert.
Die Ermittlung der aktuellen Versorgung mit Breitbanddiensten hat ergeben, dass der gemeldete Bedarf nirgendwo im Erschließungsgebiet gedeckt ist.
Das Ergebnis der Ermittlung der Versorgung mit Breitbanddiensten und des Ist-Standes laut Bedarfsumfrage ist aus der beigefügten Dokumentation
Ermittlung der aktuellen Versorgung (Ist-Ermittlung) »
und den beigefügten Karten ersichtlich
Übersichtskarte und Detailkarten zur Ermittlung der aktuellen Versorgung »
Deining, den 08.03.2013 - korrigiert am 30.04.2013
Alois Scherer, 1. Bürgermeister
Veröffentlicht seit 13.03.2013
Bestätigung über die Durchführung einer Bedarfsermittlung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochge-schwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)
Hiermit wird bestätigt, dass die Gemeinde Deining die Unternehmer im Erschlie-ßungsgebiet gem. Nr. 4.1.1 Abs. 3 BbR über das zentrale Onlineportal www.schnelles-internet.bayern.de und individuell zu ihrem Bedarf an Breitband-diensten befragt hat:
Die Gemeinde hat mit Anschreiben vom 18.01.2013 an alle Unternehmer im Sinne des § 2 UStG im Erschließungsgebiet individuell befragt.
Die Gemeinde hat den Unternehmen im o.g. Anschreiben vom 18.01.2013 eine Äußerungsfrist vom 18.01.2013 bis 20.02.2013 eingeräumt.
Daneben hat die Gemeinde die Bedarfsumfrage auf der Gemeindehomepage veröffentlicht. Im Zeitraum vom 18.01.2013 bis zum Abschluss des gesamten Förderverfahrens ist die Bedarfsabfrage auf der Gemeindehomepage über das zentrale Onlineportal www.schnelles-internet.bayern.de einsehbar.
Hinweis: Die Äußerungsfrist (auch im o.g. Anschreiben) für die Unternehmer hat mindestens einen Monat ab Veröffentlichung der Abfrage über das zentrale Onlineportal www.schnelles-internet.bayern.de zu betragen.
Deining, den 04.03.2013
Alois Scherer, 1. Bürgermeister
Veröffentlicht seit 18.01.2013
Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen gemäß Breitbandrichtlinie des Freistaates Bayern; Bedarfsmeldung
Sehr geehrte Gewerbetreibende in Deining,
jeder Gewerbebetrieb ist bereits heute mehr oder weniger auf ein schnelles Internet angewiesen. In der Zukunft wird dieser Standortfaktor noch wesentlich mehr an Bedeutung gewinnen. Betriebe, die nicht bereits heute die entsprechenden Weichen stellen, werden über kurz oder lang ins Hintertreffen geraten.
Was können Sie tun? Ganz einfach. Wenn in Ihrem Betrieb aktuell oder zukünftig Bedarf an einer Versorgung von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream besteht, dann füllen Sie bitte den beigefügten Fragebogen aus und geben ihn bis spätestens 20. Februar 2013 an die Gemeindeverwaltung zurück.
Hintergrund ist, dass die Gemeinde durch die Meldung eines entsprechenden Bedarfs im Gemeindegebiet den hochleistungsfähigen Breitbandausbau weiter vorantreiben und hierfür eine staatliche Förderung gemäß den seit 01.12.2012 in Kraft gesetzten Breitbandrichtlinien des Freistaats Bayern bis maximal 500.000 EUR in Anspruch nehmen kann.
Aber nicht nur die Gewerbebetriebe haben einen Vorteil. Wenn diese Umfrage einen Ausbaubedarf für Gewerbebetriebe und Unternehmen ergibt, dann ist die Erschließung weiterer Anschlussinhaber wie Privathaushalte, Telearbeitsplätze, öffentliche Einrichtungen usw. auch unterhalb einer Übertragungsrate von 50 Mbit/s ein ausdrücklich erwünschter Nebeneffekt der staatlichen Förderung.
Wir wollen die Erhöhung der verfügbaren Bandbreite im Sinne der Schaffung von Standortvorteilen unserer Gewerbebetriebe zügig voranbringen. Die Gemeinde wird hierzu umfangreiche Investitionen zur Umsetzung eines entsprechenden Masterplanes tätigen. Helfen Sie mit, die Fördervoraussetzungen zu erreichen und so den Weg für die meines Erachtens unverzichtbare Verbesserung der technischen Infrastruktur zu ebnen.
Karte gesamtes Erschließungsgebiet »
Karte Erschließungsgebiet Ortsteile »