Bekanntmachung über Höhenmessungen des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.

Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) führt in diesem Jahr grundlegende Höhenmessungen (Nivellements) durch, mit denen das bestehende Netz von amtilichen Höhenfestpunkten erneuert werden soll.

Diese Messungen sind für die Allgemeinheit von großer Bedeutung. Höhenpunkte werden nicht nur für die Neuherstellung und Laufendhaltung von amtlichen Landkarten, sondern auch für eine Vielzahl anderer Zwecke benötigt. So sind genaue Höhenfestpunkte z.B. für Überwachungs- und Baumaßnahmen an Verkehrswegen, Gewässern (Hochwasserschutz) und Versorgungsleitungen sowie für die Auswertung von Luftbildern erforderlich.

Für diese und eine Reihe weiterer Aufgaben hat es sich als zweckmäßig und wirtschaftlich er-wiesen, ein gleichmäßig über das ganze Land verteiltes Netz von Höhenfestpunkten zu schaffen. Aus diesem Grund wurde dem LDBV der gesetzliche Auftrag erteilt, ein Höhennetz aufzubauen und zu erhalten.

Die Nivellements des LDBV dienen der Grundlagenvermessung und werden auch in Gebieten durchgeführt, in denen in nächster Zukunft keine Baumaßnahmen zu erwarten sind. Im Auftrag von Baufirmen oder Privatleuten führt das LDBV keine Nivellements durch.

In bestimmten Zeitabständen müssen die Messungen wiederholt werden, um zu überprüfen, ob die Höhenfestpunkte ihre Höhenlage unverändert beibehalten haben. Die angewandten Mess-verfahren erlauben es, auch geringfügige Höhenänderungen der Punkte festzustellen, sodass u.a. Rückschlüsse auf Bewegungen der Erdoberfläche gezogen werden können.

Die Höhenfestpunkte sollen über einen möglichst langen Zeitraum höhenbeständig und vor Ver-lust geschützt sein. Man verwendet deshalb in der Regel stabile Metallbolzen, die in gut fundier-ten Bauwerken oder in einbetonierten Granitpfeilern angebracht werden. Für jeden Höhenpunkt wird die Höhenlage über dem mittleren Meeresspiegel durch Nivellements mit Millimetergenau-igkeit bestimmt und gegen eine Gebühr bekannt gegeben.

Das Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster vom 31.01.1970  (BayRS 219-1-F) regelt die Befugnis zum Anbringen der Höhenbolzen und zum Betreten privater Grundstücke, soweit dies zur Durchführung der Vermessungsarbeiten erforderlich ist.

ür die Schaffung und Erhaltung von Höhenfestpunkten besteht ein öffentliches Interesse. Die Bevölkerung wird deshalb um Verständnis für die Arbeiten gebeten.

Wenn bevorstehende Baumaßnahmen oder andere Vorhaben einen bereits bestehenden Hö-henfestpunkt gefährden, wird gebeten, das LDBV oder das zuständige Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung möglichst frühzeitig zu benachrichtigen.