BEKANNTMACHUNG über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis

Das Wählerverzeichnis für die Landtags- und die Bezirkswahl der Stimmbezirke der Gemeinde Deining wird in der Zeit vom Montag, 18.09.2023 bis Freitag, 22.09.2023 (20. bis 16. Tag vor der Wahl) während der Dienststunden im Bürgerbüro der Gemeinde Deining, Schloßstr. 6, 92364 Deining (barrierefrei) für Stimmberechtigte zur Einsicht bereit gehalten. Stimmberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können Stimmberechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich
der Daten von Stimmberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß $ 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.