Bekanntmachung - Juratrail
Um der gesteigerten Popularität der Sportart Mountainbike Rechnung zu tragen und zugleich eine entsprechende Lenkungsfunktion auszuüben, soll auf Betreiben des Deutschen Alpenvereins e. V. (DAV) - Sektion Neumarkt i.d.OPf. ein legales Angebot an Mountainbike Strecken auf dem Gebiet der Stadt Neumarkt i.d.OPf., der Gemeinde Deining und der Gemeinde Sengenthal geschaffen werden.
Hierzu beabsichtigt die untere Naturschutzbehörde mittels Rechtsverordnung gemäß Art. 31 Abs. 1 Bayer. Naturschutzgesetz fünf bereits bestehende Wege zum ausschließlichen Zweck der Nutzung als Mountainbike-Strecken mit Fahrrädern auszuweisen. Ziel ist es, das zunehmende Mountainbike Aufkommen zu lenken, hierdurch andere Naturbereiche zu schonen so wie Gefährdungen durch Begegnungen, beispielsweise mit anderen Erholungssuchenden, auszuschließen.
Von der geplanten Verordnung sind Flächen in der Stadt Neumarkt i.d.OPf. (Gemarkung Helena), der Gemeinde Deining (Gemarkung Leutenbach) und der Gemeinde Sengenthal (Gemarkung Sengenthal) betroffen.
Der Text der Rechtsverordnung sowie Pläne und Beilagen, aus denen Art und Umfang des Vorhabens ersichtlich sind, liegen während der Dienststunden in den Räumen der Gemeinde Deining, Schloßstraße 6, 92364 Deining., Zimmer Nr. OG 10 vom 11. Mai 2023 bis zum 12. Juni 2023 aus.