Überfüllte Mülltonnen sind nicht zulässig
Immer wieder werden überfüllte Restmülltonnen zur Leerung bereit gestellt bei denen der Deckel weit offen steht. Das ist nach der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Neumarkt nicht gestattet.
Eine Reihe guter Gründe sprechen für diese Regelung.
- Für die Müllwerker besteht ein erhöhtes Unfallrisiko durch herausfallende Gegenstände
- Offene Mülltonnen ziehen Ungeziefer an
- Bei Restmülltonnen können Geruchsbelästigungen für Passanten und Nachbarn entstehen
- Abfälle können aus der Mülltonne fallen und die Umwelt verschmutzen.
- wenn mehr Abfälle bereitgestellt werden als nach der Tonnengröße und der daraus resultierenden Gebühr zulässig ist, haben alle anderen Gebührenzahler einen Nachteil.
Überfüllte Tonnen bleiben stehen
Restmülltonnen, die mit offenem Deckel zur Abfuhr bereitgestellt werden, bleiben stehen.
Die für die Müllabfuhr maßgebliche Unfallverhütungsvorschrift (GUV-R 2113) lässt es sogar ausdrücklich zu, dass die Müllwerker überfüllte Mülltonnen wegen der daraus entstehenden Risiken beim Entleeren stehen lassen!
Ist Ihre Restmülltonne öfter überfüllt, sollten Sie sich Gedanken über ein größeres Gefäß machen. Fällt bei besonderen Anlässen ausnahmsweise einmal mehr Restmüll an, können Sie einen zusätzlichen Restmüllsack des Landkreises für die Mehrmenge nutzen.
In Ihrem Rathaus und bei zahlreichen anderen Verkaufsstellen können Sie einen Zusatzrestmüllsack kaufen.
Nähere Details finden Sie unter www.landkreis-neumarkt.de/abfallwirtschaft
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Kommunaler Umweltschutz, Abfallwirtschaft
Nürnberger Straße 1
92318 Neumarkt i.d.OPf.